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1. Regionalpartner für die Gründung einer Dienstleistungsagentur gesucht (Bundesländer & Regionen innerhalb)
Bei diesem Angebot handelt es sich um eine selbständige, vermittelnde Tätigkeit analog unserer Leistungsstruktur, jedoch regional begrenzt, um den persönlichen Bezug zwischen Angebot und Nachfrage nachhaltiger zu gestalten. Zum späteren Zeitpunkt ist eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Regionalpartnern geplant. Als Grundlage für diese Tätigkeit gelten Organisationstalent, Vermittlungsgeschick, Koordinationsvermögen und PC- Kenntnisse inclusive Datenerfassung. Als fachliche Voraussetzungen eignen sich Büroberufe, Bewerber mit Studienabschlüssen oder Weiterbildungen, gewerbliche bzw. dienstleistende Fachkräfte. Es sollten Kommunikationsmittel vorhanden sein, wie beispielsweise Computer, Telefon, Fax, Drucker. Als Standort eignet sich eine kleine Büroeinheit, vorübergehend ist auch ein Home- Office möglich. Diese Funktion des Regionalpartners ist aus der Arbeitslosigkeit machbar (ALG I oder II), aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis , auch Umorientierung bei bestehender Selbständigkeit. Bewerber erhalten eine umfassende Beratung sowie Einweisung mit anschließendem Coaching, welches bei gegebenen Voraussetzungen mit Fördermitteln unterstützt werden kann. Für weitere Informationen und Anfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung > Kontakt
2. Dienstleistungen im Haushalt steuerlich absetzbar!
Haushaltnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden, zum Beispiel die Kosten für Pflege, Betreuung, Reparaturen und Handwerkerabeiten. Höchstens 3.000 EURO, davon sind 20% der nachgewiesenen und berücksichtigungsfähigen Kosten abziehbar, also 600 EURO pro Jahr.
Für Handwerksarbeiten gelten nur die Arbeitszeiten, jedoch nicht das eingesetzte Material. Insofern sollte in den Rechnungen die Position Arbeitszeit gesondert ausgewiesen sein. Ab dem Jahr 2009 ist beabsichtigt, die abzugsfähigen Kosten von 600 Euro auf 1.200 Euro zu erhöhen. Details erfahren Sie über Ihre steuerliche Beratung.
3. Gründercoaching Deutschland (Die KfW informiert)
Die KfW Mittelstandsbank unterstützt junge Unternehmen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit einem speziellen Coaching-Programm. Unternehmerinnen und Unternehmer, die in der Startphase stecken und kompetente Beratung von Experten in Anspruch nehmen möchten, erhalten einen Zuschuß zu den Beratungskosten.
Das Gründercoaching Deutschland ist ein vom Europäischen Sozialfonds gefördertes Coachingprogramm, das sich an bereits bestehende Unternehmen richtet, deren Gründung bzw. Übernahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Unternehmen können im Geltungsbereich einen Zuschuß erhalten. In den neuen Bundesländern i.H von 75 %, in den alten Bundesländern einschl. Berlin i.H. von 50%. Gründungen aus der Arbeitslosigkeit können bis zu 90% der Coachingkosten gefördert werden, wobei ein bestimmter Kostenrahmen nicht überschritten werden darf. Detailinformationen sind unter der KFW- Homepage abrufbar.
4. Tagung zu Problemen kleiner und mittlerer Unternehmen in St. Gallen/ Schweiz (Institut für KMU/ Schweiz)
Diese Veranstaltung macht bereits im Vorfeld deutlich, dass sich besonders KMU- Unternehmen der wirtschaftlichen Entwicklung stellen müssen, insofern die aktuellen Trends kennen und den Wandel gestalten müssen.
Das weist auf unsere Einschätzung hin, neue Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln sowie inhaltlich den weiteren Bestand und die Fortentwicklung zu organisieren. Auch kleine Unternehmen und die selbständigen Fachkräfte benötigen eine Form der Zusammenarbeit, um die Vorteile einer Arbeitsgemeinschaft für ihre Tätigkeit nutzbar zu machen.
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